Wertschriften 5 Min. Lesezeit 2026-08-09

Wertschriften und Verrechnungssteuer in der Steuererklärung: So holst du dein Geld zurück

Wertschriftenverzeichnis in der Schweizer Steuererklärung: Verrechnungssteuer zurückfordern, Aktien & ETFs richtig deklarieren.

Wertschriften Verrechnungssteuer Schweiz - Steuererklärung ausfüllen lassen

Aktien, ETFs, Anleihen und Sparkonten werfen Erträge wie Dividenden und Zinsen ab. Bei Privatpersonen mit Schweizer Wohnsitz zieht die Eidgenössische Steuerverwaltung auf inländischen Erträgen automatisch 35 % Verrechnungssteuer an der Quelle ab.

Wie du diese 35 % Abzug durch das Ausfüllen des Wertschriftenverzeichnisses zu 100 % zurückforderst und worauf du beim Steuererklärung ausfüllen lassen achten musst, erklärt dieser Ratgeber.

1. Das Prinzip der Schweizer Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer von 35 % ist eine Sicherungssteuer. Sie soll verhindern, dass Erträge am Fiskus vorbei geschleust werden:

  • Der Abzug: Schüttet eine Schweizer Firma eine Dividende aus, erhältst du nur 65 % direkt ausbezahlt. 35 % gehen an den Bund.
  • Die Rückerstattung: Deklarierst du die Wertschriften und Dividenden ordnungsgemäss in deiner Steuererklärung, wird dir die Verrechnungssteuer vollumfänglich zurückerstattet oder mit deiner Steuerschuld verrechnet.

2. Wie wird das Wertschriftenverzeichnis ausgefüllt?

Für alle Depotwerte und Konten per 31. Dezember gilt:

  • Aktien & ETFs: Nennwert, Stückzahl, valutarischer Kurswert zum Jahresende sowie die Brutto-Dividenden eintragen.
  • Bankkonten: Saldo per 31. Dezember sowie der Bruttozinsertrag.
  • Ausländische Wertschriften: Hier schützt das Ausfüllen des Formulars R-DA 1 vor internationaler Doppelbesteuerung durch pauschale Steueranrechnung.
Ertragsart Einbehaltene Verrechnungssteuer Rückerstattung via Steuererklärung
Schweizer Dividenden 35 % an der Quelle 100 % Erstattung bei Deklaration
Schweizer Zinsen (> CHF 200) 35 % an der Quelle 100 % Erstattung bei Deklaration
US- / Auslands-Dividenden US-Quellensteuer (z. B. 15 %) Anrechnung via DA-1 Formular

3. Warum sich professionelle Hilfe bei Depots auszahlt

Wer umfangreiche Bank- und Depotbelege manuell abtippt, macht schnell Übertragungsfehler oder vergisst ausländische Quellensteuerguthaben.

Wer seine Steuererklärung professionell ausfüllen lassen möchte, sichert sich Vorteile:

  • Vollständige Erstattung: Sämtliche Verrechnungssteuerabzüge werden centgenau zurückgefordert.
  • DA-1 Anrechnung: Wir sichern dir die Rückerstattung einbehaltener US- und Auslandssteuern.
  • Fristgerechte Abgabe: Wenn Steuerbescheinigungen der Banken fehlen, übernimmt dein Experte die Fristverlängerung.

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5. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Erbschaftssteuer

Q: Kann ich meine Steuererklärung günstig ausfüllen lassen, wenn ich ein Depot besitze?

Ja! Auch bei mehreren Wertschriftendepots kannst du deine Steuererklärung günstig ausfüllen lassen. Wir verarbeiten deinen e-Steuerauszug direkt.

Q: Gilt das Wertschriftenverzeichnis auch für Quellenbesteuerte?

Ja. Für Quellenbesteuerte ist ein umfangreiches Wertschriftendepot oft der Grund für eine ordentliche Veranlagung (NOV).

Q: Wie hilft mir eine Steuerberatung bei der Steuereffizienz von ETFs?

Eine spezialisierte Steuerberatung zeigt dir auf, welche ETFs (thesaurierend vs. ausschüttend) steuerlich optimal in dein Portfolio passen.