Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen im Kanton Luzern – schnell, einfach & professionell. Von der Stadt Luzern über Kriens, Emmen, Sursee bis ins Entlebuch: Unsere zertifizierten Luzerner Steuerexperten sichern Ihnen die maximale Rückerstattung. Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen Schweiz-weit mit vertrauter Luzerner Fachexpertise (eTaxes). Fixpreis ab CHF 35, 100% unverbindlich!



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Ob für Privatpersonen, Familien oder Quellenbesteuerte: Sparen Sie Zeit, vermeiden Sie Fehler und sichern Sie sich Abzüge im Kanton Luzern.
Lokale Luzerner Steuerexperten kennen alle kantonalen und kommunalen Abzüge genau.
Wir übernehmen den Prozess. Die Beantragung einer Fristverlängerung beim Steueramt Luzern erledigen unsere Partner auf Wunsch direkt.
Ihre Daten werden nach strengsten Datenschutzrichtlinien der Schweiz verarbeitet und absolut vertraulich behandelt.
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Wer seine Steuererklärung im Kanton Luzern ausfüllt, profitiert von einer echten Besonderheit: Die Frist zur Abgabe läuft regulär erst am 31. August ab – ein im schweizweiten Vergleich ungewöhnlich später Termin. Der Kanton zählt knapp 440’000 Einwohner, verteilt auf 79 Gemeinden, die sich steuerlich stark voneinander unterscheiden.
Ein Beispiel zeigt die enorme Spannweite: In Meggen (Steuerfuss 0.90) fällt die Abgabenlast nicht einmal halb so hoch aus wie in Emmen (2.15). Durch gezielte Reformen wurden die Steuersätze im Kanton Luzern in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesenkt, um den Standort attraktiver zu machen. Wer zusätzlich sämtliche Steuerabzüge im Kanton Luzern voll ausschöpft, kann seine Abgabe spürbar reduzieren.

Der Kanton Luzern wendet einen progressiven Grundtarif an. Die schlussendliche Steuerlast ergibt sich aus der Multiplikation dieses Tarifs mit dem jeweiligen Gemeindesteuerfuss. Ein Wohnortwechsel innerhalb des Kantons Luzern sollte daher stets durchgerechnet werden.
Vitznau (0.85), Meggen (0.90) oder Weggis (1.05) bieten extrem tiefe Steuersätze.
Die Stadt Luzern liegt mit 1.75 im Mittelfeld. Emmen bildet mit 2.15 das obere Ende der Skala.
Der kantonale Steuerfuss im Kanton Luzern beträgt konstant 1.55 Einheiten.
Seit dem Steuerjahr 2025 steht Steuerpflichtigen mit steuern.lu eine moderne Online-Plattform im Kanton Luzern zur Verfügung. Privatpersonen können ihre Steuererklärung im Kanton Luzern dadurch direkt über den Browser einreichen, ohne dass vorher Software heruntergeladen werden muss. Das System nutzt dazu die offiziellen Zugangsdaten der Luzerner Steuerverwaltung.
Während steuern.lu eine praktische Lösung für Selbstausfüller darstellt, schützt die Beauftragung einer professionellen Steuerberatung vor teuren Versäumnissen. Unsere Steuerexperten kennen sämtliche Luzerner Formulare sowie die Besonderheiten der kantonalen Praxis.
Fahrten zum Arbeitsplatz können im Kanton Luzern mit maximal CHF 6'500 pro Jahr geltend gemacht werden. Öffentliche Verkehrsmittel werden anerkannt. Das Auto (CHF 0.70/km) wird akzeptiert, wenn die ÖV-Nutzung unzumutbar ist.
Abzüge für Krankenkassen- und Versicherungsprämien sind im Kanton Luzern bis zu CHF 2'600 (Alleinstehende) bzw. CHF 5'200 (Ehepaare) möglich. Selbstgetragene Krankheitskosten über dem Selbstbehalt lassen sich zusätzlich abziehen.
Einzahlungen in die gebundene Vorsorge 3a senken die Steuerlast im Kanton Luzern direkt. Für Angestellte mit Pensionskasse liegt der Maximalbetrag für 2025 bei CHF 7'258. Freiwillige PK-Einkäufe wirken sich ebenfalls aus.
Für die Fremdbetreuung von Kindern können im Kanton Luzern bis zu CHF 25'000 pro Kind und Jahr abgezogen werden, sofern beide Eltern erwerbstätig sind. Ergänzend kommen Kinderabzüge zum Tragen.
Aufwendungen für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen (inklusive Kurskosten, Prüfungsgebühren und Fahrten) dürfen im Kanton Luzern bis zu CHF 12'000 jährlich betragen.
Spenden an steuerbefreite NPO, Vereine oder Parteien im Kanton Luzern sind bis zu einer Höhe von 20 % des Nettoeinkommens abzugsfähig.
Neben diesen Hauptkategorien berücksichtigt das Luzerner Steuerrecht zahlreiche weitere Abzüge (z.B. Schuldzinsen, Unterhaltszahlungen oder Liegenschaftskosten). Unsere Berater orientieren sich an der aktuellen Wegleitung des Kantonalen Steueramtes Luzern für das Steuerjahr 2025, damit Sie keinen Franken verschenken.
Falls der 31. August näher rückt, besteht kein Grund zur Sorge. Eine Fristverlängerung im Kanton Luzern lässt sich rasch einreichen – sei es per QR-Code-Scan, über das kantonale Portal oder den eGov-Bot. Wenn Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen, übernehmen wir das Fristgesuch im Kanton Luzern vollständig und gebührenfrei für Sie.
| Thema | Regelung im Kanton Luzern |
|---|---|
| Ordentliches Abgabedatum | 31. August 2026 |
| Fristverlängerung | Bis max. 31. Dezember möglich (online via steuern.lu) |
| Elektronische Einreichung | Direct-Browser-Tool steuern.lu |
| Konsequenzen bei Verzug | Mahngebühren, Ordnungsbussen & Ermessenseinschätzung |

Für ausländische Arbeitskräfte mit Aufenthaltsstatus B oder L gilt im Kanton Luzern die Quellensteuerpflicht. Dies betrifft insbesondere Betriebe in der Gastronomie und Hotellerie rund um den Vierwaldstättersee.
Alle Personen ohne Niederlassungsbewilligung C (Bewilligungen B, L sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger) im Kanton Luzern.
Ab CHF 120’000 Bruttoeinkommen erfolgt die NOV im Kanton Luzern automatisch. Darunter kann die Veranlagung bis zum 31. März freiwillig beantragt werden.
Wir analysieren, ob sich ein Antrag im Kanton Luzern für Sie rechnet, stellen die Fristanträge und erstellen die komplette Deklaration.
Besitzer von Wohnraum im Kanton Luzern müssen den Eigenmietwert (in der Regel ca. 70 % des Marktwerts) als Einkommen deklarieren. Im Gegenzug können Unterhaltsaufwände, Hypothekarzinsen und Verwaltungskosten von den Steuern abgezogen werden.

Unser Expertenteam für den Kanton Luzern steht Ihnen für alle Fragen rund um Ihre Steuererklärung gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht!