KANTON LUZERN & REGION

Steuererklärung ausfüllen lassen Luzern

Professionell & günstig Ihre Steuern ausfüllen lassen im Kanton Luzern

Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen im Kanton Luzern – schnell, einfach & professionell. Von der Stadt Luzern über Kriens, Emmen, Sursee bis ins Entlebuch: Unsere zertifizierten Luzerner Steuerexperten sichern Ihnen die maximale Rückerstattung. Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen Schweiz-weit mit vertrauter Luzerner Fachexpertise (eTaxes). Fixpreis ab CHF 35, 100% unverbindlich!

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  • Zertifizierte Experten für den Kanton Luzern, FINMA-registriert
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  • Kostenlose Fristverlängerung beim Steueramt Luzern inklusive
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In 3 einfachen Schritten

Steuererklärung Luzern - In drei Schritten zur ausgefüllten Steuererklärung

In nur wenigen Minuten zur professionellen Steuererklärung – ohne Papierkram und zum transparenten Festpreis.

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Formular ausfüllen

Beantworten Sie in unter zwei Minuten wenige Fragen zu Ihrer persönlichen Steuersituation im Kanton Luzern.

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Steuererklärung abgeben

Wählen Sie das passende Angebot und lassen Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht ausfüllen.

Vorteile Kanton Luzern

Steuererklärung Kanton Luzern professionell ausfüllen lassen

Ob für Privatpersonen, Familien oder Quellenbesteuerte: Sparen Sie Zeit, vermeiden Sie Fehler und sichern Sie sich Abzüge im Kanton Luzern.

Maximale Rückerstattung

Lokale Luzerner Steuerexperten kennen alle kantonalen und kommunalen Abzüge genau.

Fristverlängerung & Zeit

Wir übernehmen den Prozess. Die Beantragung einer Fristverlängerung beim Steueramt Luzern erledigen unsere Partner auf Wunsch direkt.

100% Sicher & Diskret

Ihre Daten werden nach strengsten Datenschutzrichtlinien der Schweiz verarbeitet und absolut vertraulich behandelt.

Erfahrungen

Das sagen Kundinnen und Kunden in Luzern

★★★★★4.9 / 5(Über 100 verifizierte Google-Bewertungen)
★★★★★

"Sehr kompetente und freundliche Beratung durch das Team. Die Steuererklärung wurde schnell, präzise und zu einem absolut fairen Preis erstellt. Ich bin bereits seit mehreren Jahren zufriedener Kunde."

S
Silvan Kradolfer
Privatperson, Stadt Luzern • Google-Bewertung
★★★★★

"Seit vielen Jahren lassen wir unsere Steuern über Finanzexpert Schweiz abwickeln. Erstklassiger Service, hervorragende Beratung und immer eine enorme Entlastung. Sehr empfehlenswert!"

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Giovanni Ventura
Familie & Ehepaar, Emmen • Google-Bewertung
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"Sehr professionell, unkompliziert und transparent. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist unschlagbar. Wer seine Steuern in der Schweiz stressfrei erledigen möchte, ist hier genau richtig."

E
Elena Rossi
Quellenbesteuert, Kriens • Google-Bewertung
REGIONALES STEUERWISSEN LUZERN

Steuererklärung im Kanton Luzern – Wichtige Grundlagen & Optimierungspotenzial

Ein Steuergesetz für 79 Gemeinden – Mit enormen regionalen Unterschieden

Wer seine Steuererklärung im Kanton Luzern ausfüllt, profitiert von einer echten Besonderheit: Die Frist zur Abgabe läuft regulär erst am 31. August ab – ein im schweizweiten Vergleich ungewöhnlich später Termin. Der Kanton zählt knapp 440’000 Einwohner, verteilt auf 79 Gemeinden, die sich steuerlich stark voneinander unterscheiden.

Ein Beispiel zeigt die enorme Spannweite: In Meggen (Steuerfuss 0.90) fällt die Abgabenlast nicht einmal halb so hoch aus wie in Emmen (2.15). Durch gezielte Reformen wurden die Steuersätze im Kanton Luzern in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesenkt, um den Standort attraktiver zu machen. Wer zusätzlich sämtliche Steuerabzüge im Kanton Luzern voll ausschöpft, kann seine Abgabe spürbar reduzieren.

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Wissenswertes zur Steuerberechnung in Luzern

Der Kanton Luzern wendet einen progressiven Grundtarif an. Die schlussendliche Steuerlast ergibt sich aus der Multiplikation dieses Tarifs mit dem jeweiligen Gemeindesteuerfuss. Ein Wohnortwechsel innerhalb des Kantons Luzern sollte daher stets durchgerechnet werden.

Günstige Steuerfüsse

Seegemeinden

Vitznau (0.85), Meggen (0.90) oder Weggis (1.05) bieten extrem tiefe Steuersätze.

Mittelfeld & Obere Skala

Stadt Luzern & Emmen

Die Stadt Luzern liegt mit 1.75 im Mittelfeld. Emmen bildet mit 2.15 das obere Ende der Skala.

Kantonssteuerfuss

1.55 Einheiten

Der kantonale Steuerfuss im Kanton Luzern beträgt konstant 1.55 Einheiten.

💻

steuern.lu – Die digitale Steuerabgabe im Kanton Luzern

Seit dem Steuerjahr 2025 steht Steuerpflichtigen mit steuern.lu eine moderne Online-Plattform im Kanton Luzern zur Verfügung. Privatpersonen können ihre Steuererklärung im Kanton Luzern dadurch direkt über den Browser einreichen, ohne dass vorher Software heruntergeladen werden muss. Das System nutzt dazu die offiziellen Zugangsdaten der Luzerner Steuerverwaltung.

Während steuern.lu eine praktische Lösung für Selbstausfüller darstellt, schützt die Beauftragung einer professionellen Steuerberatung vor teuren Versäumnissen. Unsere Steuerexperten kennen sämtliche Luzerner Formulare sowie die Besonderheiten der kantonalen Praxis.

⚠️

Häufige Fehler bei der Steuererklärung im Kanton Luzern

  • Fristen verschlafen: Viele Personen reichen aus Unwissenheit übereilt eine unvollständige Deklaration ein oder verpassen den Abgabetermin am 31. August im Sommerurlaub.
  • Verwirrung beim Steuerfuss: Das Luzerner System mit Dezimalfaktoren (wie 1.75 in der Stadt Luzern) sorgt gerade bei Neuzuzügern häufig für Missverständnisse.
  • Vergessene Pendlerkosten: Wer zwischen dem Kanton Luzern und Zentren wie Zürich oder Zug pendelt, schöpft den Höchstbetrag von CHF 6’500 oft nicht voll aus.
  • Immobilien-Besonderheiten: Der fehlende Unternutzungsabzug im Kanton Luzern ist oft unbekannt. Die kantonale Härtefallregelung für Rentner wird hingegen selten beansprucht.
STEUERABZÜGE IM BLICK

Steuerabzüge im Kanton Luzern optimal ausschöpfen

🚗

Fahr- & Berufskosten

Fahrten zum Arbeitsplatz können im Kanton Luzern mit maximal CHF 6'500 pro Jahr geltend gemacht werden. Öffentliche Verkehrsmittel werden anerkannt. Das Auto (CHF 0.70/km) wird akzeptiert, wenn die ÖV-Nutzung unzumutbar ist.

🏥

Krankenkasse & Medizin

Abzüge für Krankenkassen- und Versicherungsprämien sind im Kanton Luzern bis zu CHF 2'600 (Alleinstehende) bzw. CHF 5'200 (Ehepaare) möglich. Selbstgetragene Krankheitskosten über dem Selbstbehalt lassen sich zusätzlich abziehen.

🐖

Säule 3a & Vorsorge

Einzahlungen in die gebundene Vorsorge 3a senken die Steuerlast im Kanton Luzern direkt. Für Angestellte mit Pensionskasse liegt der Maximalbetrag für 2025 bei CHF 7'258. Freiwillige PK-Einkäufe wirken sich ebenfalls aus.

👶

Familie & Kinderbetreuung

Für die Fremdbetreuung von Kindern können im Kanton Luzern bis zu CHF 25'000 pro Kind und Jahr abgezogen werden, sofern beide Eltern erwerbstätig sind. Ergänzend kommen Kinderabzüge zum Tragen.

🎓

Berufliche Weiterbildung

Aufwendungen für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen (inklusive Kurskosten, Prüfungsgebühren und Fahrten) dürfen im Kanton Luzern bis zu CHF 12'000 jährlich betragen.

❤️

Freiwillige Zuwendungen

Spenden an steuerbefreite NPO, Vereine oder Parteien im Kanton Luzern sind bis zu einer Höhe von 20 % des Nettoeinkommens abzugsfähig.

Wegleitung des Steueramtes Luzern berücksichtigen

Neben diesen Hauptkategorien berücksichtigt das Luzerner Steuerrecht zahlreiche weitere Abzüge (z.B. Schuldzinsen, Unterhaltszahlungen oder Liegenschaftskosten). Unsere Berater orientieren sich an der aktuellen Wegleitung des Kantonalen Steueramtes Luzern für das Steuerjahr 2025, damit Sie keinen Franken verschenken.

FRISTENÜBERSICHT KANTON LUZERN

Fristenübersicht für den Kanton Luzern (Steuerjahr 2025)

Falls der 31. August näher rückt, besteht kein Grund zur Sorge. Eine Fristverlängerung im Kanton Luzern lässt sich rasch einreichen – sei es per QR-Code-Scan, über das kantonale Portal oder den eGov-Bot. Wenn Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen, übernehmen wir das Fristgesuch im Kanton Luzern vollständig und gebührenfrei für Sie.

ThemaRegelung im Kanton Luzern
Ordentliches Abgabedatum31. August 2026
FristverlängerungBis max. 31. Dezember möglich (online via steuern.lu)
Elektronische EinreichungDirect-Browser-Tool steuern.lu
Konsequenzen bei VerzugMahngebühren, Ordnungsbussen & Ermessenseinschätzung
Stressfreie Steuererklärung im Kanton Luzern
QUELLENSTEUER KANTON LUZERN

Quellensteuer im Kanton Luzern

Für ausländische Arbeitskräfte mit Aufenthaltsstatus B oder L gilt im Kanton Luzern die Quellensteuerpflicht. Dies betrifft insbesondere Betriebe in der Gastronomie und Hotellerie rund um den Vierwaldstättersee.

🌍

Wer ist betroffen?

Alle Personen ohne Niederlassungsbewilligung C (Bewilligungen B, L sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger) im Kanton Luzern.

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Nachträgliche Veranlagung (NOV)

Ab CHF 120’000 Bruttoeinkommen erfolgt die NOV im Kanton Luzern automatisch. Darunter kann die Veranlagung bis zum 31. März freiwillig beantragt werden.

Unser Quellensteuer-Service

Wir analysieren, ob sich ein Antrag im Kanton Luzern für Sie rechnet, stellen die Fristanträge und erstellen die komplette Deklaration.

WOHNEIGENTUM KANTON LUZERN

Wohneigentum & Eigenmietwert im Kanton Luzern

Besitzer von Wohnraum im Kanton Luzern müssen den Eigenmietwert (in der Regel ca. 70 % des Marktwerts) als Einkommen deklarieren. Im Gegenzug können Unterhaltsaufwände, Hypothekarzinsen und Verwaltungskosten von den Steuern abgezogen werden.

Besonderheiten im Kanton Luzern

  • Kein Unternutzungsabzug: Der Kanton Luzern kennt keinen Abzug für ungenutzten Wohnraum.
  • Härtefallregelung für Rentner: Seit 2016 Sonderregelung zur Entlastung von AHV-Bezügern.
  • Wegfall der Vorzugsmiete: Seit 2024 geänderte Praxis bei der Vermietung an Angehörige.
  • Transparenter Zusatztarif: Nur CHF 65.– pro Objekt
Luzerner Immobilieneigentümer bei der Steuerberatung
FAQ KANTON LUZERN

FAQ: Steuererklärung Luzern – Die wichtigsten Fragen und Antworten

KONTAKT & BERATUNG LUZERN

Haben Sie Fragen?

Unser Expertenteam für den Kanton Luzern steht Ihnen für alle Fragen rund um Ihre Steuererklärung gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht!

Ihre Daten werden vertraulich behandelt & nie an Dritte weitergegeben.