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Wir übernehmen den Prozess. Die Beantragung einer Fristverlängerung beim Steueramt Bern erledigen unsere Partner auf Wunsch direkt.
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334 Gemeinden, ein Gesetz: Regionale Besonderheiten bei den Steuern in Bern
Mit einer Bevölkerung von mehr als 1,05 Millionen Menschen verteilt auf 334 Gemeinden bildet der Kanton Bern den zweitgrössten Standesraum der Schweiz. Bei der Fristsetzung geht der Kanton eigene Wege: Der Abgabetermin ist bereits der 15. März – damit liegt er früher als in fast allen anderen Landesteilen.
Anstelle klassischer Steuerfüsse in Prozent nutzt Bern das System der Anlagekoeffizienten. Der kantonale Basiswert liegt aktuell bei 2.975. Wer seine Steuererklärung ausfüllen lassen in Bern möchte, profitiert vom Wissen lokaler Experten: Denn die Unterschiede zwischen den Gemeinden fallen enorm aus. Während der Wert in Ittigen bei 1.33 liegt, erreicht Herbligen 1.90. Ganz gleich, ob Sie im Seeland, im Emmental, im Berner Oberland oder im Jura ansässig sind – wenn Sie Ihre Steuererklärung professionell ausfüllen lassen in Bern, stellen Sie sicher, dass regionale Stellschrauben optimal genutzt werden.

Zur Ermittlung der effektiven Gesamtsteuer wird der kantonale Anlagekoeffizient von 2.975 mit dem jeweiligen Gemeindesteuerfuss kombiniert. Das Gefälle innerhalb des Kantons ist markant: Die Gemeinde Deisswil bei Münchenbuchsee weist mit 0.89 den tiefsten Steuerfuss auf, wohingegen in Herbligen 1.90 fällig werden. Die Landeshauptstadt Stadt Bern rangiert mit 1.54 im Mittelfeld. Für Familien bieten Agglomerationsgemeinden wie Köniz (1.49) oder Ittigen (1.33) eine günstige Steuerbelastung bei hoher Lebensqualität.
Deisswil bei Münchenbuchsee hat den tiefsten Wert (0.89). Beliebte Agglomerationsorte sind Ittigen (1.33) und Köniz (1.49).
Die Stadt Bern liegt im Mittelfeld bei 1.54. Der kantonale Basiskoeffizient beträgt 2.975.
Den höchsten Gemeindefaktor im Kanton Bern weist Herbligen mit 1.90 auf.
Für die elektronische Deklaration stellt das kantonale Steueramt die Weblösung TaxMe Online bereit, die den Zugriff direkt über den Browser sowie das Login via AGOV ermöglicht. Wer jedoch maximale Steuereinsparungen anstrebt und sämtliche Pauschalen ausschöpfen möchte, sollte seine Steuern ausfüllen lassen in Bern.
Wir betreuen die Abwicklung über die Berner Steuerformulare und die kantonalen Systeme lückenlos für Sie.
In der Beratungspraxis zeigen sich bei der Steuererklärung im Kanton Bern regelmässig die gleichen Fallstricke:
Zur Ermittlung der effektiven Gesamtsteuer wird der kantonale Anlagekoeffizient von 2.975 mit dem jeweiligen Gemeindesteuerfuss kombiniert. Das Gefälle innerhalb des Kantons ist markant: Die Gemeinde Deisswil bei Münchenbuchsee weist mit 0.89 den tiefsten Steuerfuss auf, wohingegen in Herbligen 1.90 fällig werden. Die Landeshauptstadt Stadt Bern rangiert mit 1.54 im Mittelfeld.
Ein systematisches Vorgehen bei den Abzügen senkt die finale Steuerlast spürbar. Wenn Sie Ihre Steuererklärung günstig ausfüllen lassen in Bern, wird jeder relevante Posten detailliert auf Sparpotenziale analysiert.
Aufwendungen für Arbeitswege, Verpflegung sowie berufliche Weiterbildungen lassen sich geltend machen. Der Pendlerabzug für Fahrten zum Arbeitsort ist im Kanton Bern auf maximal CHF 7’000 begrenzt. Die Verwendung des privaten Autos erfordert den Nachweis, dass der öffentliche Verkehr nicht zumutbar ist.
Prämien für die Krankenkasse und sonstige Personenversicherungen können bis zu CHF 2’450 (für Einzelpersonen) beziehungsweise CHF 4’900 (für Verheiratete) abgezogen werden. Selbstbehalte bei Krankheits- oder Unfallkosten sind bei Überschreitung der Selbstbehaltsgrenze ebenfalls abzugsfähig.
Beiträge an die Säule 3a können in der gesamten Schweiz vom Einkommen abgezogen werden. Erwerbstätige mit Pensionskasse können den gesetzlichen Höchstbetrag geltend machen. Freiwillige Einkäufe in die 2. Säule senken die Steuerlast im Kanton Bern unmittelbar und nachhaltig.
Aufwendungen für die familienergänzende Kinderbetreuung sind im Kanton Bern bis zu einem Betrag von CHF 16’000 pro Kind und Jahr abzugsfähig, sofern eine Erwerbsarbeit der Eltern vorliegt. Ergänzend kommen die allgemeinen Kinder- und Ausbildungsabzüge zum Tragen.
Qualifizierende Massnahmen und berufliche Umschulungen können bis zu einem Maximum von CHF 12’000 jährlich geltend gemacht werden. Dies umfasst Kursgeld, Unterrichtsmaterialien sowie Reisespesen.
Freiwillige Zuwendungen an steuerbefreite Organisationen, Parteien und Stiftungen im Kanton Bern sind bis zu einer Höhe von 20 % des Nettoeinkommens abzugsfähig.
Ergänzende Positionen wie Schuldzinsen, Liegenschaftsunterhalt oder Verwaltungskosten für Wertschriften vervollständigen das Abzugspotenzial. Grundlage bildet die Wegleitung der Steuerverwaltung des Kantons Bern.
Sollte der Abgabetermin am 15. März zu knapp sein, lässt sich der Abgabetermin unkompliziert bis zum 15. November verschieben. Die Beantragung erfolgt online über den QR-Code des Formulars oder direkt im Steuerportal. Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen in Bern durch unseren Service, übernehmen wir die Fristverlängerung ohne Aufpreis für Sie.

Ausländische Arbeitskräfte in der Region Bern-Mittelland, in der Bundesverwaltung oder in Privatbetrieben unterliegen häufig der Quellensteuer. Diese wird direkt vom Lohn einbehalten.
Betroffen sind Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (Bewilligungen B, L sowie Grenzgänger). Liegt das Bruttoeinkommen über CHF 120’000, erfolgt die NOV automatisch. Unterhalb dieser Grenze kann der Antrag auf nachträgliche Veranlagung freiwillig bis zum 31. März des Folgejahres gestellt werden. Dies erlaubt es Privatpersonen, weitere Beiträge (z. B. Säule 3a oder Fahrkosten) geltend zu machen, um so eine Rückerstattung zu erwirken.
Wohneigentümer im Kanton Bern müssen den kalkulatorischen Eigenmietwert (in der Regel 70 % des Marktmietwerts) als steuerbares Einkommen angeben. Im Gegenzug können Hypothekarzinsen sowie Unterhalts- und Verwaltungskosten abgezogen werden. Bei teilweiser Nichtnutzung steht Ihnen ein Unternutzungsabzug zu. Für AHV-Rentner existiert zudem eine Härtefallregelung zur Entlastung bei der Steuererklärung in der Schweiz.

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